Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)

Mit dem bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ erweitern Sie Ihre berufliche Handlungsfähigkeit.
Als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung planen, steuern und gestalten Sie personenzentrierte, berufliche Bildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung.
Ihr Ziel ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf Teilhabe an Arbeit und beruflicher Bildung zu ermöglichen, sie in ihrer Entwicklung zu begleiten und ihre Selbstbestimmung zu fördern.

Die berufsbegleitende Weiterbildung beinhaltet insgesamt 850 Unterrichtseinheiten.
Der Unterricht erfolgt praxisnah durch ein erfahrenes und qualifiziertes Dozent*innen-Team und gliedert sich in

  • Präsenzunterricht in 15 Blockwochen
  • Konkreten Praxisaufgaben zwischen den Unterrichtswochen
  • Selbstorganisiertem Lernen über eine digitale Lernplattform
  • Projekttage, Exkursionen, Workshops und Prüfungsvorbereitung

Der curriculare Aufbau ist angelehnt an die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

  • Ein erfolgreich abgeschlossener Ausbildungsberuf oder Hochschulstudium mit mindestens zweijähriger Berufspraxis
    oder eine mindestens sechsjährige allgemeine Berufspraxis (Vollzeit)
    zudem
  • Eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
    und
  • Eine Anstellung in einer WfbM oder einer vergleichbaren Einrichtung

Sie erwerben grundsätzliches Wissen über

  • Formen der beruflichen Bildung und Qualifizierung
  • Behinderungsarten und psychische Beeinträchtigungen
  • Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen zur Teilhabe und Rehabilitation
  • Kommunikation, Interaktion sowie Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Hilfe- und Förderplanung

Sie erwerben Fähigkeiten um

  • Individuelle Bedarfe, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erkennen
  • Fördermöglichkeiten zu erkennen und methodisch individuell umzusetzen
  • Lehr- und Lernprozesse nachhaltig zu gestalten und zu reflektieren
  • Zusammenarbeit und Teambildungsprozesse zu fördern
  • Arbeitsaufträge bedarfsgerecht zu gestalten und zu strukturieren
  • Eigenes Handeln, Situationen und Prozesse zu reflektieren und zu verbessern

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum bundesweit staatlich anerkannten Abschluss: „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ und eröffnet
den Zugang zur nächsten Qualifikationsebene.
Mit dem Bestehen der Prüfung wird außerdem die Ausbildereignung im Sinne des §30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes erworben.

  • Die Kursgebühren betragen 4.600 Euro.
  • Für Fachliteratur, Exkursionen und Arbeitsmaterialien können weitere Kosten (von ca. 100 Euro) anfallen.
  • Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind nicht in den Kursgebühren enthalten.

In der Regel werden die Kosten vom Arbeitgeber übernommen.

Die Weiterbildung startet im Oktober und erstreckt sich auf insgesamt 18 Monate.
Das bedeutet in der Regel eine Seminarwoche pro Monat außerhalb der regulären Ferienzeiten. Sie schließt mit einer schriftlichen Prüfungsarbeit und einer praxisbezogenen Projektarbeit ab.

Geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen und in anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung mit inhaltlich vergleichbarem Leistungsspektrum. Sie nehmen ihre Aufgaben eigenständig, verantwortlich, sozialkompetent und selbstreflektiert unter Einbeziehung des behinderten Menschen wahr und führen personenzentrierte berufliche Bildungs-, Beschäftigungs- und arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch.

Für eine verbindliche Anmeldung benötigen wir:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular Download
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und den Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    einen Nachweis über eine sechsjährige Berufspraxis (Vollzeit)
  • Nachweise einer mindestens sechsmonatigen Tätigkeit mit wesentlichen Bezügen zu den Arbeitsaufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
  • Ihren tabellarischen Lebenslauf
  • Ihre Geburtsurkunde
  • bei jeglicher Namensänderung eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunde
  • den ausgefüllten und unterschriebenen Arbeitgebernachweis Download

Die Unterlagen schicken Sie per Mail an martina.niethammer@LSAK.de oder per Post an Ludwig Schlaich Akademie, Berufsfachschule für Arbeitserziehung, Devizesstraße 4, 71332 Waiblingen

Bei Fragen melden Sie sich gerne unter Telefon 07151 9531-4652 oder per Mail an martina.niethammer@LSAK.de 

An der Berufsfachschule für Arbeitserziehung sind neben den vorgenannten  hauptamtlichen Dozenten noch ca. 20 weitere Lehrkräfte als Honorardozenten beschäftigt.